Unsere Mieter
Umbauten innerhalb der Mietwohnung
Es ist immer eine schriftliche Anfrage oder ein Antrag an die Baugenossenschaft erforderlich, da wir baurechtliche Vorschriften zu beachten haben.
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Hausordnung
Die Hausordnung ist für jeden Mieter innerhalb der Wohngemeinschaft soziale Verpflichtung gegenüber den Mitbewohnern.
Die Inhalte der Hausordnung können hier als pdf-Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden.
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Haustierhaltung
Vorrang gelten die Vorschriften aus Ihrem Mietvertrag.
Soweit erforderlich, ist auch eine Einverständniserklärung der Hausmitbewohner erforderlich.
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Ablesen der Wasserzähler erfolgt durch die Baugenossenschaft Eintracht eG
Für die jährliche Betriebskostenabrechnung werden die aktuellen Wasserverbräuche durch die BGE abgelesen.
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Hinweise und Informationen zur Räum- und Streupflicht
Bei Glatteis auf Gehwegen ist der Streupflichtige zum Schadenersatz verpflichtet,
wenn es durch seine Nachlässigkeit zu
einem Unfall kommt. Nach unserem Zivilrecht muss jeder, der für eine Gefahrenquelle verantwortlich ist, die notwendigen
Vorkehrungen zum Schutze Dritter treffen.
Die Stadt Herzogenaurach erinnert deshalb
daran, dass den Verkehrssicherungspflichtigen“ im Winter auch die Räum- und
Streupflicht auf Gehwegen trifft. Die Stadt hat diese Verpflichtung
aufgrund einer Verordnung, die für das
gesamte Stadtgebiet gilt (auch umliegenden Ortsteile), auf die Eigentümer der
Grundstücke übertragen, die innerhalb der
geschlossenen Ortslage an öffentlichen
Straßen angrenzen oder von diesen über einen privaten Weg zugänglich sind. Die Eigentümer bleiben auch verpflichtet, wenn
sie ihre Aufgabe auf einen Mieter oder
Hausverwalter vertraglich übertragen haben. Dies gilt jedenfalls für die Verpflichtung nach der Gemeindeverordnung und
bei Verstoß gegen deren Bestimmungen. Der Umfang der Räum- und Streupflicht
bemisst sich nach den Erfordernissen, die
zur Verhütung von Gefahren für Leben,
Gesundheit, Eigentum oder Besitz, insbesondere zur Sicherung des Verkehrs
notwendig sind. An Werktagen haben die
Verpflichteten ab 7.00 Uhr und an Sonntagen ab 8.00 Uhr dafür Sorge zu tragen,
dass nach einem Schneefall unverzüglich
die Gehwege oder, wenn keine Gehwege
vorhanden sind, die von den Fußgängern
benutzten Teile am Rand der öffentlichen
Straße, in der für den Fußgängerverkehr
erforderlichen Breite (1 Meter) vom
Schnee freigemacht werden. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft
zu wiederholen wie sie erforderlich sind.
Entsprechendes gilt nach dem Einsetzen
von Winterglätte.
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Richtiges Heizen und Lüften - richtiges Lüftungsverhalten in energetisch isolierten Häusern
Das gewohnte Lüftungsverhalten, die Vielzahl der Fenster während des ganzen Tages nur gekippt zu lassen, muss in unseren energetisch isolierten Häusern grundlegend geändert werden: Bei Witterungswechsel kommt es so teils zu gravierenden Temperaturunterschieden, die sich in den Fensteröffnungen zu sogenannten "Kältebrücken" entwickeln. Langfristig kann dies zur Schimmelbildung im jeweiligen Zimmer führen. Im eigenen Interesse und in unserem Interesse können die entstehenden Folgen der Schimmelentwicklung nur durch ihr geändertes Lüftungsverhalten verhindert werden. Grundlegende Hinweise zum richtigen Heizen und Lüften können Sie unserem Merkblatt entnehmen.